NIRU Energy GmbH, Im Osterhoff 13, 32457 Porta Westfalica – Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 20764 – E-Mail: info@niruenergy.com – Telefon: +49 1517 5070630 – USt-IdNr. DE460353284
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der NIRU Energy GmbH („NIRU“) und Verbrauchern über Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern, Wallboxen und zugehörigem Zubehör.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die das Geschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn NIRU ihnen schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung auf der Website und Online-Angebote sind unverbindlich. Der Kunde kann über das Anfrageformular ein unverbindliches Angebot anfordern.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot von NIRU unterschreibt oder in Textform annimmt und NIRU den Auftrag in Textform bestätigt, oder wenn NIRU mit der Ausführung beginnt.
- Der Vertragstext (Angebot, Auftragsbestätigung, diese AGB, Widerrufsbelehrung) wird dem Kunden in Textform zugesandt. NIRU speichert den Vertragstext. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Leistungsumfang
- Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot. Dazu gehören, soweit vereinbart: Lieferung der Komponenten, Montage auf dem Dach, Elektroinstallation im Zusammenhang mit der Anlage, Inbetriebnahme und Einweisung.
- Die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister erfolgen nur, wenn dies im Angebot ausdrücklich genannt ist; der Kunde stellt die dazu nötigen Angaben und Vollmachten.
- Technische Änderungen, die dem Kunden zumutbar sind und die Funktion nicht beeinträchtigen (z. B. gleichwertiger Modul- oder Wechselrichtertyp), bleiben vorbehalten.
- Ertragsangaben und Einsparprognosen sind unverbindliche Schätzungen. Der tatsächliche Ertrag hängt u. a. von Wetter, Standort, Ausrichtung, Verschattung und Verbrauchsverhalten ab.
§ 4 Preise
- Maßgeblich sind die im Angebot genannten Preise. Sie sind Endpreise. Auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen an oder in der Nähe von Privatwohnungen wird, wenn die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sind, 0 % Umsatzsteuer berechnet; andernfalls gilt der gesetzliche Steuersatz, und das Angebot weist ihn aus.
- Zusätzliche Leistungen, die der Kunde nachträglich wünscht oder die wegen vom Kunden nicht mitgeteilter Gegebenheiten nötig werden (z. B. Zustand des Dachs, Zählerschrank), werden gesondert angeboten und berechnet.
§ 5 Zahlung
- 40 % des Preises bei Vertragsschluss (Materialbeschaffung), 50 % bei Lieferung der Hauptkomponenten bzw. Montagebeginn, 10 % nach Inbetriebnahme. Ein abweichender Zahlungsplan im Angebot geht vor.
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde kommt nach Ablauf dieser Frist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn er auf die Folgen hingewiesen wurde.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 6 Ausführung, Termine, Mitwirkung des Kunden
- Termine sind nur verbindlich, wenn NIRU sie in Textform als verbindlich bestätigt hat. Unverbindliche Termine sind Richtwerte.
- Der Kunde sorgt rechtzeitig für freien Zugang zu Dach, Zählerschrank und Montageorten, für Strom- und Wasseranschluss auf der Baustelle sowie für statische Eignung des Dachs, soweit er hierfür verantwortlich ist.
- Verzögerungen, die NIRU nicht zu vertreten hat (Wetter, Lieferengpässe beim Hersteller trotz rechtzeitiger Bestellung, Handeln des Netzbetreibers, fehlende Mitwirkung des Kunden), verlängern die Fristen angemessen. NIRU informiert den Kunden unverzüglich.
- Teilleistungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind.
§ 7 Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang
- Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die gelieferten Waren Eigentum von NIRU. Werden sie fest mit dem Gebäude verbunden, bleibt NIRU berechtigt, sie nach Rücktritt wegen Zahlungsverzugs auf Kosten des Kunden abzubauen; der Kunde gewährt hierfür Zugang.
- Die Gefahr geht mit Übergabe oder Abnahme auf den Kunden über.
§ 8 Abnahme
Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme fordert NIRU den Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde darf sie nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde die Anlage nach Fertigstellung über 12 Werktage hinaus nutzt, ohne Mängel zu rügen, und er auf diese Folge hingewiesen wurde.
§ 9 Mängelrechte und Herstellergarantien
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährung richtet sich nach dem Gesetz.
- Herstellergarantien (z. B. 10 Jahre auf Wechselrichter und Speicher, soweit vom Hersteller gewährt) sind zusätzliche freiwillige Leistungen des Herstellers. Sie lassen die gesetzlichen Mängelrechte unberührt. Garantiebedingungen erhält der Kunde mit den Anlagenunterlagen.
- Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäßem Eingriff, Fremdmontage oder ungeeigneten Betriebsbedingungen beruhen.
§ 10 Haftung
- NIRU haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet NIRU nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag erst ermöglicht und auf die der Kunde vertrauen darf), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens auf den Auftragswert.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder für ausbleibende Einspeisevergütung besteht bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der Datenschutzerklärung.
§ 12 Streitbeilegung
NIRU ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 Rücktritt und Kündigung durch den Kunden
- Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden nach Ablauf der Widerrufsfrist bedarf der Textform. Das gesetzliche Kündigungsrecht nach § 648 BGB bleibt unberührt.
- Kündigt der Kunde vor Beginn der Montage, kann NIRU pauschal 20 % des vereinbarten Preises als Entschädigung verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen. Bereits bestellte Sonderanfertigungen oder nicht rückgabefähige Komponenten werden gesondert berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass NIRU kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- NIRU darf vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde fehlende Mitwirkung (§ 6) trotz Fristsetzung nicht nachholt oder wenn Zahlungsraten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht gezahlt werden. Bereits erbrachte Leistungen werden vergütet.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bad Oeynhausen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt das Gesetz.
Stand: 02.11.2026